So kann beim Hauskauf clever gespart werden

Wer dabei ist ein Haus zu kaufen und dabei noch an Steuern sparen möchte, der kann das, nur gilt es eben, ein paar Besonderheiten zu beachten. Ein Haus bietet sich immer ideal an, um Kapital anzulegen. Zudem ist es auch bestens für die Altersvorsorge geeignet. Was nun aber das Thema Steuern sparen betrifft, so kann das nur in dem Fall eintreten, wenn die Immobilie nicht selber bewohnt wird.

Wer also bei einem Hauskauf an Steuern sparen möchte, der kann das nur in dem Fall, wenn er die Immobilie vermietet. Aber natürlich gibt es auch hier wieder, wie überall Ausnahmen. Und diese wären, wenn ein Haus mit verschiedenen Wohneinheiten gekauft wird und ein Teil der Immobilie vermietet wird und ein weiterer Teil selber bewohnt ist, dann gibt es auch hier die Möglichkeit Steuern zu sparen.

So werden die Kosten gedämpft

Wer nun also im Besitz einer Immobilie ist und diese vermietet, der kann alle Kosten, die im Zusammenhang mit dieser Immobilie stehen, steuerlich geltend machen, was eine ordentliche Summe ausmachen kann. Dazu gehört nicht nur der Kaufpreis, sondern wirklich alle anfallenden Kosten. Sollte ein Kredit für die Finanzierung dieser Immobilie laufen, dann können Zinsen und auch die Tilgung angesetzt werden.

Auch Versicherungen, Müllgebühren, Renovierungen und so weiter, können beim Fiskus in Abzug gebracht werden. Wer nun im Besitz eines Mehrfamilienhauses ist und ein Teil des Hauses eben auch selber bewohnt, der kann dann entsprechend nur den Teil der vermieteten Parteien geltend machen. Der Teil, der selber bewohnt wird, kann nicht angesetzt werden. Aber immerhin ist ein Teil, steuerlich anzurechnen.

Handelt es sich bei dem Haus, um ein Zweifamilienhaus und eine der Wohnungen ist vermietet und die zweite Wohnung ist selber bewohnt, dann bedeutet das, dass 50 % der Kosten steuerlich begünstigt sind.

Umsatzsteuerpflichtige Vermietung

Wird das Haus vermietet, so unterliegt der Inhaber, dem Umsatzsteuergesetz, das bedeutet er hat, die Möglichkeit, die Kleinunternehmerregelung zu beantragen und somit wird einfach am Ende des Jahres, zusammen mit der Einkommensteuererklärung eine Gewinnermittlung eingereicht. Oder der Vermieter hat auch die Möglichkeit von der Regelbesteuerung Gebrauch zu machen.

Das bedeutet, dass er bei Finanzamt Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen muss und somit auch sofort die Möglichkeit hat, den Vorsteuerabzug aus Rechnungen sofort geltend zu machen. Dafür sollte aber unbedingt ein Steuerberater befragt werden, denn dieser kann schnell errechnen, welches Modell, dass Günstigere für den Mandanten ist. Erst wer sich sicher ist, sollte das entsprechende Modell wählen.

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