Die Energie Ausweis Pflicht nach der Einführung

Seit dem 1. Mai 2014 gilt eine neue Energiesparverordnung, die weiter verschärft worden ist. Wird gegen eine Verordnung verstoßen, kann es sein, das ein Bußgeld fällig wird. Auf jeden Fall sollte ein Eigenheim-Besitzer aufpassen, die Verordnungen einzuhalten, denn stichprobenartige Kontrollen können schnell einmal einige Tausend Euro kosten.

Welchen Nutzen haben aber die Hauseigentümer eigentlich, denn das Dokument wurde so eingerichtet wie beispielsweise die Energieeffizienzklassen bei Elektrogeräten. Der wichtigste Hinweis, der in dem Dokument stehen muss, ist der Energiebedarf- bzw. der Verbrauch. Sogar in Inseraten bei einem Hausverkauf oder der Vermietung einer Wohnung, muss der Eigentümer in der Lage sein, diese Zahlen, die im Übrigen aus dem Kilowattstundenverbrauch ersichtlich werden, zu nennen.

Wichtig dabei ist außerdem das Alter der Immobilie und der Hauptenergieträger der Heizungen, die verwendet werden. Bei einem etwaigen Verkauf eines Hauses muss der Energieausweis natürlich dem neuen Besitzer ausgehändigt werden.

Die Energieeffizienzklassen

Ein Gebäude wird seit der Einführung von dem Energieausweis eingeteilt, und zwar in Klassen von A+ bis H. Der Käufer einer Immobilie oder auch nur ein Mieter, kann daraus ersehen, in welchem energetischen Zustand das Haus sich befindet.

Die Klasse A+ hat einen Verbrauch von unter 30 kWh/ pro Quadratmeter und die schlechteste Klasse H lässt erkennen, dass der tatsächliche Jahresverbrauch über 250 kWh pro Quadratmeter beträgt.

Diese neue Einteilung wird jedoch nicht von allen gut geheißen, denn diese sind nicht nur irreführend, sondern stimmen oft auch nicht mit den wirklichen Werten überein.

Die Klassifizierung zeigt nur auf, wie hoch der Energiebedarf im Einzelnen ist, nicht aber den Energieträger. Welcher Träger verwendet wird, darunter fallen Öl, Gas oder Strom kann genauso erkannt werden, das steht auch im Ausweis, aber dieses hat keinen Einfluss auf die genannte Energieklasse.

Verbraucherzentralen warnen

Was zu der größten Bemängelung der Verbraucherzentralen führt ist, das aus dem Ausweis in keinem Fall ersichtlich ist, welcher Jahresverbrauch an Energie wirklich zu erwarten ist und dafür sollte der Ausweis ja als erstes dienen. Wird also nur eine einzelne Wohnung vermietet und nicht das gesamte Haus, ist das eine große Abweichung vom tatsächlichen Verbrauch, denn Wohnungen, die mit diversen Außenwänden ausgestattet sind, haben natürlich einen deutlich erhöhten Energieverbrauch, erst recht dann, wenn keine vernünftige Dämmung vorhanden ist. Es gibt den Energieausweis in zwei abweichenden Varianten, beim ersten wird der Jahresverbrauch der letzten 3 Jahre errechnet und dafür liegt die Heizkostenabrechnung zu Grunde und beim zweiten, werden die Daten von einem Fachmann errechnet und dazu dienen dann als Grundlage, die technischen Daten von Gebäude und Heizung.

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