Simpel und ohne Stress Immobilie verkaufen

Eigentlich ist ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung der Traum der meisten Menschen, den sie sich im Laufe ihres Lebens früher oder später einmal erfüllen möchten. Doch wie das Leben so spielt, kann es aus den unterschiedlichsten Gründen irgendwann doch erforderlich werden, sich von der eigenen Immobilie zu trennen – ein Jobwechsel der einen Umzug in eine andere Stadt erforderlich macht, ein Todesfall in der Familie, eine Trennung, die Gründe können vielseitig sein. Gemein haben aber alle Immobilienbesitzer dabei, dass sie natürlich für ihr Haus oder ihre Wohnung einen möglichst guten Preis erzielen wollen.

Ob mit oder ohne Makler, ein Immobilienverkauf kann aufwendig sein

Ob man sich nun dafür entscheidet, einen Makler mit dem Verkauf zu beauftragen, oder alle Aufgaben alleine erledigen möchte, bleibt letztlich jedem selbst überlassen. Das Internet macht es möglich, seine Immobilie schnell einem möglichst großen potentiellen Käuferkreis zugänglich zu machen. Wo man früher die Regionalzeitung brauchte, können sich heute selbst Interessenten aus einer anderen Stadt oder aus dem Ausland schnell einen Überblick über verfügbare Angebote machen.

Diesen Service lassen sich die meisten Anzeigen-Portale natürlich etwas kosten, doch dies sind nicht die einzigen Ausgaben, die auf den Verkäufer zukommen. Man sollte sich hier daher keine Illusionen machen, dass ein Hausverkauf innerhalb weniger Tage vom Tisch ist und man den gesamten Verkaufspreis als Plus verrechnen kann, zu denken sei hier etwa an die Kosten für den Makler.

Notar, Auflassung, Grundbuch – ohne sie kein rechtmäßiger Verkauf

Anders als bei den meisten anderen Dingen des täglichen Lebens, gestaltet sich ein Hausverkauf nicht so einfach. Dies dient vor allem auch dem Schutz des Käufers. Schließlich stehen hier große Summen im Raum und der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass der Käufer weiß, auf was er sich einlässt und dass er tatsächlich in der Lage ist, seiner Zahlungsverpflichtung nachzukommen. Einen Hauskauf sollte man sich gut überlegen, daher beginnt das Prozedere mit der Beurkundung des Kaufvertrags durch einen Notar. Ebenfalls beurkundet werden muss die Auflassung, welche als Einigung zwischen Käufer und Verkäufer gesehen wird, dass das Eigentum übergehen soll.

Denn anders als etwa bei einer Armbanduhr oder einem Buch, lässt sich eine Immobilie natürlich nicht einfach überreichen. Hier muss also eine Art symbolischer Akt herhalten, dass das Eigentum übertragen wurde, darunter versteht man die Auflassung. Und abschließend muss der neue Eigentümer nun auch noch in das Grundbuch eingetragen werden. Hält man dieses Prozedere ein, fand ein rechtsgültiger Verkauf statt und die Immobilie hat den Eigentümer gewechselt!

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