Die Abwicklung des Hausverkaufs

Steht der Verkauf des Hauses an und ein Käufer hat sich schon gefunden und grundsätzlich ist man sich auch mit allem einig, dann müssen ganz bestimmte Vorschriften eingehalten werden, um keine Fehler zu machen. Denn der Verkauf einer Immobilie ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Der Gang zum Notar wird auf jeden Fall immer notwendig werden, denn nur er kann die Änderung im Grundbuch vornehmen lassen.

Vor dem Gang zum Notar

Bevor nun also der Schritt zum Notar angetreten wird, muss man sich gut vorbereiten, damit der Verkauf auch reibungslos über die Bühne gehen kann. Ganz wichtig ist es, alle notwendigen Unterlagen zusammenzutragen. Hierzu gehört der Grundbuchauszug, der Energieausweis, der Grundriss und auch ein Auszug aus der Flurkarte. Wichtig kann es auch sein, dass Teilungserklärungen vorgelegt werden.

Das ist besonders dann wichtig, wenn es sich bei der Immobilie zum Beispiel um ein Reihenhaus handelt. Zudem müssen alle Besonderheiten, welche die Immobilie betreffen, unbedingt mit den Käufer besprochen werden, ganz wichtig ist es, niemals etwas zu verschwiegen, denn das könnte ernsthafte Probleme bereiten.

Der Abschließende Vertrag

Vorab muss gleich gesagt sein, dass auch der Gang zum Notar noch lange nicht darüber Sicherheit gibt, dass der Kaufpreis auch vollkommen bezahlt wird. Daher macht es Sinn, im Vertrag zu vereinbaren, dass das Haus erst in den Besitz übergeht, wenn die komplette Kaufsumme überwiesen ist. Es kann auch ein spezielles Notar-Konto angelegt werden und der Notar überwacht dann die ganze Sache. Kommt es zu der Überweisung, dann wird der Notar den Verkäufer darüber informieren und es kann zu einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch kommen.

Das sichert nun den Käufer ab, denn so ist sicher, dass die Immobilie kein weiteres Mal verkauft werden kann. Dies kann nach Absprache aber auch dann passieren, wenn zum Beispiel vereinbart wurde, dass nur 10% des Kaufpreises auf dem Notar-Konto eingehen müssen. Besteht die Auflassungsvormerkung, dann bezahlt der Käufer den Restbetrag und ist ab sofort Eigentümer und wird auch im Grundbuch so eingetragen werden. Oft kann es ein langer Prozess sein, bis es zu der Eintragung des neuen Besitzers kommt und der Ehemalige aus dem Grundbuch gestrichen wird. Steht der Verkauf des Hauses an und ein Käufer hat sich schon gefunden und grundsätzlich ist man sich auch mit allem einig, dann müssen ganz bestimmte Vorschriften eingehalten werden, um keine Fehler zu machen. Denn der Verkauf einer Immobilie ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Der Gang zum Notar wird auf jeden Fall immer notwendig werden.

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